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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Geltungsbereich

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma Wolfgang Kury, Technischer Einzelhandel, im folgenden genannt als Fa. Kury.


Allen Lieferungen und Leistungen von Wolfgang Kury, Technischer Einzelhandel in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Wolfgang Kury, Technischer Einzelhandel; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die zwischen der Fa. Kury und den Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Leistungen durch die Fa. Kury.Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fa. Kury und dem Kunden im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen oder der Auftragsbestätigung der Fa. Kury schriftlich niedergelegt.

 

Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote der Fa. Kury sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Der Vertragsabschluß kommt erst mit unserer als PDF-Datei versendeten Rechnung / Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande, durch eine Vorauszahlung oder PayPal-Zahlung ist der Kaufvertrag noch nicht geschlossen.

 

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise der Fa. Kury gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so ist der Kaufpreis ohne Abzug Zug um Zug gegen Übergang der Ware zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Fa. Kury berechtigt, von dem Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.

Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.

Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer als PDF-Datei versendeten Rechnung / Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande, durch eine Vorauszahlung oder PayPal-Zahlung ist der Kaufvertrag noch nicht geschlossen.

 

Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Wenn die Fa. Kury schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde der Fa. Kury eine angemessene Nachfrist – beginnend von dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer an oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – mit Fristablauf zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Fa. Kury haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von der Fa. Kury zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

Die Fa. Kury haftet gegenüber dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der Fa. Kury zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht. Der Fa. Kury ist ein Verschulden ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der Fa. Kury zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so ist die Haftung der Fa. Kury den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.Beruht der von der Fa. Kury zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet die Fa. Kury nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Fa. Kury ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

 

Gewährleistung / Haftung
Soweit ein von der Fa. Kury zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist die Fa. Kury unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis herab zu setzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, daß die Fa. Kury auf Grund gesetzlicher Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

Der Kunde hat der Fa. Kury eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Kunde zu den nachfolgenden Bedingungen erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

Die Fa. Kury haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Fa. Kury, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit die Fa. Kury bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder der Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Fa. Kury allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Die Fa. Kury haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung der Fa. Kury ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Fa. Kury ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt
Die Fa. Kury behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der Fa. Kury nicht nachkommt, kann die Fa. Kury nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurück treten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen.

In der Zurücknahme der Ware durch die Fa. Kury liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Ware durch die Fa. Kury liegt stets einen Rücktritt vom Vertrag. Die Fa. Kury ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile ist 79427 Eschbach im Breisgau, Gerichtsstand ist -auch für sämtliche Scheck- und Wechselklagen- das Amtsgericht Staufen oder Landgericht Freiburg im Breisgau. Wir können den Kunden auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

 

Datenschutz
Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönliche Daten, soweit sie für die Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind, gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Siehe Datenschutzerklärung.

Schlußbestimmung, Anzuwendendes Recht
Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

Widerrufsrecht

Siehe unter der Rubrik Verbraucherhinweise


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